Der Auftrag aller Einrichtungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe ist Kindeswohlgefährdung zu erkennen, einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos sind Einrichtungen nach § 8a Abs. 2 SGB VIII verpflichtet, eine insoweit erfahrene Fachkraft zu Rate zu ziehen.
Kinderschutzfachkräfte nach § 8a Abs. 2 SGB VIII verfügen über Beratungskompetenz, spezifisches Fachwissen zum Kinderschutz und Kenntnisse zu den rechtlichen Handlungsgrundlagen. Sie haben Erfahrungen in Risikoeinschätzungen, in der Erstellung von Hilfeplänen und in der Gesprächsführung mit Kindern und Eltern.
In unseren 4 Modulen sowie im Selbststudium vertiefen und erweitern Sie die erforderlichen Kompetenzen, um als insoweit erfahrene Fachkraft tätig sein zu können.
Zulassungsvoraussetzung:
Abgeschlossene Berufsausbildung als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit dreijähriger Berufserfahrung sowie Erfahrung in Kinderschutzfällen oder Höherer Abschluss im relevanten Bereich (Sozialpädagogik, Psychologie) mit dreijähriger Berufserfahrung sowie Erfahrung in Kinderschutzfällen
Inhalte:
Kursnummer: | P-10-03 |
Termine: | 23.06.2022 – 11.10.2022 Block I: 23.06./24.06.2022 Block II: 14.07./15.07.2022 Block III: 29.09./30.09.2022 Block IV: 06.10./ 07.10.2022 jeweils 08:30 – 15:00 Uhr Prüfungstag 11.10.2022 |
Anmeldefrist: | 1 Monat vor Kursbeginn |
Veranstaltungsort: | Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH Güntzstraße 1 (Straßburger Platz) 01069 Dresden |
Lehrgangskosten: | 1.250,00 EUR |
Ansprechpartnerin:
Madeleine Wolf
Leiterin Weiterbildung
Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH
Güntzstr. 1 (Straßburger Platz), 01069 Dresden
Tel.: 0351 4445-130 | Fax: 0351 4445-110
E-Mail: m.wolf@awv.de
Susan Bitterlich
Kundenbetreuerin
Tel.: 0351 4445-133 | Fax: 0351 4445-110
E-Mail: s.bitterlich@awv.de