Alltagsbegleiter/Betreuungskraft
nach § 53b SGB XI
Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI sollen eine Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeit absolvieren. Modul 1 ist dabei der Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen, der fachliches Grundwissen vermittelt und die Teilnehmer/innen auf Ihre Aufgaben vorbereitet und auf ihre Rolle einstimmt. Die Ausbildung zur Betreuungskraft
ist gesetzlich geregelt und umfasst folgende Maßnahmen:
- 40-stündiges Orientierungspraktikum vor Beginn der Weiterbildung
- Basiskurs inkl. Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 101 Unterrichtsstunden
- zweiwöchiges Betriebspraktikum
- Aufbaukurs im Umfang von 60 Unterrichtsstunden
Orientierungspraktikum:
- 40 Stunden in einer selbst gewählten vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung
- Das Orientierungspraktikum muss vor Beginn der Weiterbildung absolviert werden. Ein Nachweis ist beim Bildungsträger einzureichen.
Inhalte Basiskurs:
- Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen bei Menschen mit Demenz oder psychischen und geistigen Beeinträchtigungen
- Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten
- Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden usw.) und Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten
- Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten im Notfall
- Betriebspraktikum: zwei Wochen in selbst gewählter Pflegeeinrichtung
Inhalte Aufbaukurs:
- Verhalten, Kommunikation, Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Rechtskunde: Haftungsrecht, Betreuungsrecht, Schweigepflicht, Datenschutz und Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre inkl. Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen
- Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten