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Praxisanleiter

Kursnummer: P-01-02
Termin A: ausgebucht
06.03.2024 - 15.05.2024, 08:30 – 16:15 Uhr
Reflexionstag 26.11.2024
Termin B: ausgebucht
26.08.2024 - 11.11.2024, 08:30 – 16:15 Uhr
Reflexionstag 26.05.2025
Anmeldeschluss: 1 Monat vor Kursbeginn
Lehrgangskosten: 663,00 EUR
Anmeldung (verbindlich)

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Ich melde mich / meine/n Mitarbeiter/in hiermit verbindlich für den ausgewählten Kurs an der Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH an.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung einen Schulungsvertrag.

Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage werden 50 % der Kosten berechnet. Bei einem Rücktritt 1 Woche vor dem Kurs wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.

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Ich bin damit einverstanden, dass die AWV personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Anfrage speichert und verwendet. Vollständige Datenschutzerklärung.


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Fortbildung von Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe.

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 17.05.2017 vermittelt die Fortbildung pädagogischen Fachkräften aus der Kinder- und  Jugendhilfe und der Behindertenhilfe Handlungskompetenzen für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikanten in der berufspraktischen Ausbildung.

Inhalte:

  • Modul 1: Grundlagen der Ausbildung und berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen kennen sowie Anforderungen an Praxisanleiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern reflektieren
  • Modul 2: Den Ausbildungsprozess gemeinsam mit dem Team sowie mit dem Praktikanten planen
  • Modul 3: Beziehungen gestalten sowie Bildungsprozesse anregen und unterstützen
  • Modul 4: Reflexionsgespräche führen, Feedback geben und beurteilen
  • Modul 5: Lernortkooperation gestalten

Zulassungsvoraussetzungen nach VwV Praxisanleiterfortbildung (zwingend):

  • Berufsqualifikation aus dem Sozialwesen oder der Kindheitspädagogik mit staatlich anerkannter Ausbildung und Prüfung
  • mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einer Einrichtung oder einem Dienst der Kinder- und Jugendhilfe bzw. in einer Einrichtung oder einem Dienst der Behindertenhilfe (Praktikumszeiten während der Ausbildung werden nicht berücksichtigt)
  • Die Berufstätigkeit muss in dem Tätigkeitsfeld nachgewiesen werden, in dem die Praktikanten angeleitet werden.