Seit 2008 gibt es in Deutschland den Rechtsanspruch Sachleistungen der Eingliederungshilfe und / oder Pflege in ein Persönliches Budget umzuwandeln. Durch die Umwandlung der Sachleistung in eine Geldleistung bestimmt und organisiert der Budgetnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter die Befriedigung seines individuellen Bedarfes selbst. Er beauftragt entweder Leistungserbringer (freie Träger, Assistenzdienste, Pflegedienste usw.) oder stellt im Arbeitgebermodell eigenes Personal zur Erbringung aller notwendigen Leistungen
ein. So kann Selbstbestimmung in seiner Versorgung in allen Lebensbereichen verwirklicht werden. Wie sieht es in der Praxis mit der Umsetzung und Ausgestaltung von Persönlichen Budgets aus?
Inhalte:
Teilnahmegebühr: 161,00 €
Anmeldeschluss: 12.07.2024
Rücktritt :
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage werden 50% der Kosten berechnet. Bei einem Rücktritt eine Woche vor dem Fachtag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Jeder Rücktritt bedarf der Schriftform. Ein Ersatzteilnehmer darf benannt werden.