Es gibt viele Möglichkeiten Ihre Weiterbildung oder Aufstiegsfortbildung finanziell fördern zu lassen. Wir möchten Ihnen hier einige Förderungen für Weiterbildungen vorstellen.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - das sogenannte "Aufstiegs-BAföG" - unterstützt finanziell Ihre berufliche Fort- und Weiterbildung. Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen, die sowohl in Vollzeit wie auch in Teilzeit absolviert werden können. Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr umfasst ab 01.08.2020 einen Zuschuss von 50 % sowie einen Darlehensanteil von ebenfalls 50 %.
Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten Sie auf Antrag und gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses einen Erlass von 50 % auf das zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordene Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de
Nach § 81 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) können Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
Wird eine Förderung bewilligt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein für den Besuch einer unserer anerkannten Bildungsmaßnahmen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt 6 "Förderung der beruflichen Weiterbildung" der Agentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-6-weiterbildung_ba015381.pdf
Mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG der Bundesagentur für Arbeit meistern Sie den Fachkräftemangel, die Digitalisierung oder einen Strukturwandel.
Die AWV GmbH unterstützt Sie mit einem umfangreichen Weiterbildungsprogramm dabei, aus geringqualifizierten Mitarbeitern Fachkräfte zu machen. Voraussetzung für eine Förderung durch Bundesagentur für Arbeit ist, dass Sie für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 160 Stunden anstreben.
Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen zur Qualifizierungsoffensive finden Sie in dem Flyer der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-weiterbildung-qualifizierungsoffensive_ba900116.pdf
Für berufliche Weiterbildungen, deren durch Rechnung nachgewiesene Veranstaltungs-gebühren maximal 1.000,00 EUR betragen, übernimmt der Bund mit dem Prämiengutschein 50 % dieser Gebühren.
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder in Elternzeit/Pflegezeit sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000,00 EUR (oder 40.000,00 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen.
Ob die von Ihnen ausgewählte Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie unter der kostenlosen Servicehotline: 0800 2623 000 oder in einem persönlichen Gespräch in Ihrer Bildungsprämienberatungsstelle.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.bildungspraemie.info
Mit dem Weiterbildungsscheck -individuell - können Sie sich Vorhaben der beruflichen Weiterbildung (nicht freizeitorientiert) bei einem externen Bildungsträger fördern lassen.
Antragsberechtigt sind:
Antragsteller mit mehr als 2.900,00 EUR bis 4.300,00 EUR Gesamtbruttoeinkommen im Monat werden nur gefördert, wenn sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, Leiharbeiter sind oder die Weiterbildung dem Erwerb des ersten akademischen Abschlusses dient.
Förderhöhe - Arbeitnehmern/Beschäftigten
Förderhöhe - Auszubildende, Berufsfachschüler, geringfügig Beschäftigte und Nichtleistungsempfänger
Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank: www.sab.sachsen.de
Mit dem Weiterbildungsscheck - betrieblich - werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung mit folgenden Zielstellungen gefördert:
Antragsberechtigt sind:
Zielgruppe:
Zuwendungsvoraussetzungen:
Förderhöhe:
Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank: www.sab.sachsen.de
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Diese Leistungen sollen Ihren Arbeitsplatz möglichst erhalten oder Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Der BFD unterstützt Soldaten und Soldatinnen bei der Orientierung, Planung und finanziellen Förderung Ihrer zivilberuflichen Qualifizierung bis hin zur Eingliederung auf einen Arbeitsplatz. Schon während der Dienstzeit haben Soldaten die Möglichkeit, Schulungen zu besuchen, um sich für das Leben nach der Bundeswehr vorzubereiten.
Der BFD fördert Maßnahmen bis zu 100%. Interessenten können bundesweit Beratungen in den zuständigen Karrierecentern des BFD in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.personal.bundeswehr.de