Kursnummer: | P-01-02 |
Termine: | Block I: 27.04./28.04.2023 Block II: 11.05./12.05.2023 Block III: 08.06./09.06.2023 Block IV: 03.07./04.07.2023 jeweils 08:30 – 15:30 Uhr Prüfungstag: 07.07.2023 |
Anmeldefrist: | 1 Monat vor Kursbeginn |
Lehrgangskosten: | 1.250,00 EUR |
Der Auftrag aller Einrichtungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe ist Kindeswohlgefährdung zu erkennen, einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos sind Einrichtungen nach § 8a Abs. 2 SGB VIII verpflichtet, eine insoweit erfahrene Fachkraft zu Rate zu ziehen.
Kinderschutzfachkräfte nach § 8a Abs. 2 SGB VIII verfügen über Beratungskompetenz, spezifisches Fachwissen zum Kinderschutz und Kenntnisse zu den rechtlichen Handlungsgrundlagen. Sie haben Erfahrungen in Risikoeinschätzungen, in der Erstellung von Hilfeplänen und in der Gesprächsführung mit Kindern und Eltern.
In unseren 4 Modulen sowie im Selbststudium vertiefen und erweitern Sie die erforderlichen Kompetenzen, um als Insoweit erfahrene Fachkraft tätig sein zu können.
Zulassungsvoraussetzung:
Inhalte:
Abschluss: