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Jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter (in den Gesundheitsfachberufen)

Kursnummer: G-03-02
Termin A: AUSGEBUCHT - 10.11.2026 - 12.11.2026, 08:30 - 15:00 Uhr
Dauer: 24 UE Präsenzunterricht
Anmeldefrist: jeweils 1 Monat vor Kursbeginn
Lehrgangskosten: 409,00 EUR
  12 Fortbildungspunkte bei der RbP®
Anmeldung (verbindlich)

Gemäß § 4 Abs. 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) ist eine berufspädagogische Weiterbildung im Umfang von 24 Stunden jährlich für alle Praxisanleiter in den Gesundheitsfachberufen verpflichtend. Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter, die nach altem Recht ausgebildet wurden. Der Erhalt der Befähigung ist gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen (§ 4 Abs.3 PflAPrV).

Inhalte:

  • Haftungsrecht, Freiheitsentziehende Maßnahmen; Arbeitsrecht; Ausbildungsverhältnisse und Jugendschutz
  • Umgang von Nähe und Distanz im Verhältnis Azubi / Praxisanleiter
  • Lernerfolge sichtbar machen – Entwicklung erkennen, Fortschritt belegen