| Kursnummer: | G-01-07 |
| Termin A: | 08.10.2026, 08:30 - 15:00 Uhr |
| Dauer: | 8 UE Präsenzunterricht |
| Anmeldefrist: | jeweils 1 Monat vor Kursbeginn |
| Lehrgangskosten: | 140,00 EUR |
| 8 Fortbildungspunkte bei der RbP® |
„Aber Sie sind doch der Betreuer / die Betreuerin“
Diesen Satz hören Berufsbetreuer*innen in ihrer täglichen Arbeit. Häufig führt die Betreuerbestellung zu der Annahme anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden, dass die Betreuer*innen nun alles für die Betroffenen zu regeln haben. Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass Betreuer*innen sogar Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.
Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Pflichten des Betreuers stehen im BGB und die der Dienste und Einrichtungen sind vollkommen unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich – vor allem im SGB –geregelt.
Die Schnittstellen zwischen den Aufgaben der Betreuer*innen und denen anderer sozialen Dienste und Einrichtungen soll in diesem Seminar genauer beleuchtet werden.
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