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Betreuungsrecht an der Schnittstelle zu sozialen und pflegerischen Diensten

Kursnummer: G-01-07
Termin A: 08.10.2026, 08:30 - 15:00 Uhr
Dauer: 8 UE Präsenzunterricht
Anmeldefrist: jeweils 1 Monat vor Kursbeginn
Lehrgangskosten: 140,00 EUR
  8 Fortbildungspunkte bei der RbP®
Anmeldung (verbindlich)

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung zusammen mit einer Rechnung über die Kursgebühr.

Rücktrittsbedingungen:
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage werden 50 % der Kosten berechnet. Bei einem Rücktritt 1 Woche vor dem Kurs wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

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„Aber Sie sind doch der Betreuer / die Betreuerin“
Diesen Satz hören Berufsbetreuer*innen in ihrer täglichen Arbeit. Häufig führt die Betreuerbestellung zu der Annahme anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden, dass die Betreuer*innen nun alles für die Betroffenen zu regeln haben. Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass Betreuer*innen sogar Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.
Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Pflichten des Betreuers stehen im BGB und die der Dienste und Einrichtungen sind vollkommen unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich – vor allem im SGB –geregelt.
Die Schnittstellen zwischen den Aufgaben der Betreuer*innen und denen anderer sozialen Dienste und Einrichtungen soll in diesem Seminar genauer beleuchtet werden.

Inhalte:

  • Aufgaben und Pflichten des Betreuers, gesetzliche Grundlagen
  • Aufgaben und Pflichten von komplementären Diensten und Einrichtungen, z.B. der Krankenhaussozialdienste, des ambulanten betreuten Wohnens, von stationären Einrichtungen der Altenpflege, Eingliederungshilfe usw.
  • Abgrenzungsstrategien