| Kursnummer: | W-11-01 |
| Termin A: | 05.11.2026, 08:30 – 16:00 Uhr |
| Anmeldeschluss: | 1 Monat vor Kursbeginn |
| Lehrgangskosten: | 249,00 EUR |
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen stehen regelmäßig vor der Herausforderung, komplexe datenschutzrechtliche Vorgaben richtig auszulegen und anzuwenden: Welche Daten dürfen im Rahmen welcher Gesetzgebung an wen in welchem Umfang und in welcher Form weitergegeben werden?
Besonders im Sozialbereich gelten spezifische Regelungen, die für Klienten, Angehörige, Behörden und Mitarbeitende maßgeblich sind.
Unser 1‑tägiges Seminar „Sozialdatenschutz“ vermittelt Ihnen fundiertes Wissen und praktische Handlungssicherheit im Umgang mit Sozialdaten nach SGB I, II, VIII, X und XII.
Für Mitarbeitende in:
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über alle datenschutzrechtlich relevanten Situationen in sozialen Einrichtungen und zeigt praxisnah:
Mitarbeitende stehen im Alltag häufig vor der Frage: Welche Daten dürfen an wen, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage weitergegeben werden?
Das Seminar schafft Klarheit, stärkt Entscheidungssicherheit und unterstützt Sie bei der konsequent rechtskonformen Umsetzung.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Regelungen des Sozialdatenschutzes, insbesondere nach SGB I, II, VIII, X und XII, und zeigt, wie Sozialdaten rechtssicher verarbeitet und weitergegeben werden dürfen.
Für Mitarbeitende sozialer Einrichtungen, Beratungsstellen, Jugend‑ und Familienhilfe, Pflegeeinrichtungen sowie für alle, die regelmäßig mit sensiblen Klientendaten arbeiten.
Einwilligung der Klienten, Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrechte, Datenweitergabe an Behörden oder Angehörige, Akteneinsicht und Umgang mit Amtshilfe‑ oder Beschlagnahmeersuchen.
Es schafft Klarheit, welche Daten in welchem Umfang weitergegeben werden dürfen, stärkt die Rechtssicherheit und hilft, Fehlentscheidungen und rechtliche Folgen zu vermeiden.
Das Seminar geht von 08:30 – 15:30 Uhr, in den Räumlichkeiten der AWV
Bis einen Monat vor Kursstart
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage werden 50 % der Kosten berechnet. Bei einem Rücktritt 1 Woche vor dem Kurs wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.