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Heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ 2003)

Kursnummer: P-01-01
Termin A -
neuer Starttermin:

07.05.2024 – 17.06.2025,
jeweils Di 08:15 – 15:45 Uhr
Termin B: 04.09.2024 - 10.12.2025,
jeweils Mi 08:30– 15:30 Uhr
Anmeldeschluss: 1 Monat vor Kursbeginn
Lehrgangskosten: 2.504,00 EUR inkl. Prüfungsgebühr pro Teilnehmer
Anmeldung (verbindlich)

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Ich melde mich / meine/n Mitarbeiter/in hiermit verbindlich für den ausgewählten Kurs an der Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH an.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung einen Schulungsvertrag.

Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage werden 50 % der Kosten berechnet. Bei einem Rücktritt 1 Woche vor dem Kurs wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.

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Fortbildung gem. Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 28. August 2003

Die Fortbildung ist für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie Mitarbeiter der Behindertenhilfe, stationärer Pflegeeinrichtungen und der vollstationären Kinder- und Jugendhilfe gedacht. Sie zielt auf die Vermittlung von Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ab.

Inhalte:

Fachtheoretische Ausbildung (400 Unterrichtseinheiten):

  • Modul 1: Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage entwickeln
  • Modul 2: Erwartungshaltungen an heilpädagogisches Handeln bewusst machen und daraus Konsequenzen für die Tätigkeiten ableiten
  • Modul 3: Beobachten, Erkennen und Verstehen
  • Modul 4: Gestaltung von Bildungsprozessen
  • Modul 5: Heilpädagogische Methoden, Anwendbarkeit und Grenzen

Fachpraktikum (400 Stunden):

  • Die Praktikumsstunden sind auf mindestens zwei Arbeitsbereiche und Einrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort oder heilpädagogische Kindertagesstätte,
    Behindertenwerkstatt, Behindertenwohnstätte oder Pflegeheim) zu verteilen.

Zum Nachlesen:

Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 28. August 2003