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Insoweit erfahrene Fachkraft - Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII

Kursnummer: P-01-05
Termine: Termin Block I: 25./26.04.2024 ONLINE
Termin Block II: 02./03.05.2024 ONLINE
Termin Block III: 30./31.05.2024 ONLINE
Termin Block IV: 10./11.06.2024 PRÄSENZ
jeweils 08:30 – 15:30 Uhr
Prüfungstag: 14.06.2024
Anmeldefrist: 1 Monat vor Kursbeginn
Lehrgangskosten: 1.250,00 EUR
Anmeldung (verbindlich)

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Ich melde mich / meine/n Mitarbeiter/in hiermit verbindlich für den ausgewählten Kurs an der Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH an.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung einen Schulungsvertrag.

Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage werden 50 % der Kosten berechnet. Bei einem Rücktritt 1 Woche vor dem Kurs wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.

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Der Auftrag aller Einrichtungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe ist Kindeswohlgefährdung zu erkennen, einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Zur  Einschätzung des Gefährdungsrisikos sind Einrichtungen nach § 8a Abs. 2 SGB VIII verpflichtet, eine insoweit erfahrene Fachkraft zu Rate zu ziehen.
Kinderschutzfachkräfte nach § 8a Abs. 2 SGB VIII verfügen über Beratungskompetenz, spezifisches Fachwissen zum Kinderschutz und Kenntnisse zu den rechtlichen  Handlungsgrundlagen. Sie haben Erfahrungen in Risikoeinschätzungen, in der Erstellung von Hilfeplänen und in der Gesprächsführung mit Kindern und Eltern.
In unseren 4 Modulen sowie im Selbststudium vertiefen und erweitern Sie die erforderlichen Kompetenzen, um als Insoweit erfahrene Fachkraft tätig sein zu können.

Zulassungsvoraussetzung:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte Erzieher mit dreijähriger Berufserfahrung sowie Erfahrung in Kinderschutzfällen oder höherer Abschluss im relevanten Bereich (Sozialpädagogik, Psychologie) mit dreijähriger Berufserfahrung sowie Erfahrung in Kinderschutzfällen

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben- und Verantwortungsbereich einer Kinderschutzfachkraft
  • Erkennen und Beurteilung von Kindeswohlgefährdung
  • Diagnostikverfahren und Diagnostikinstrumente
  • Konfliktmanagement und Krisenintervention bei Kindeswohlgefährdung
  • Kommunikation und Beratung mit Eltern und Kinder bei Kindeswohlgefährdung
  • Grundlagen der Dokumentation
  • Kooperation mit Institutionen und anderen Fachkräften im Rahmen des Schutzauftrages
  • Entwicklung methodischer Kompetenzen

Abschluss:

  • Im Abschlusskolloquium ist die Bearbeitung von mind. einem Kinderschutzfall vorzustellen. Dabei sind die Handlungsstrategien und das entwickelte Hilfekonzept für die Familie darzustellen.